Wenn Du als Hausbesitzer ein reines E-Auto lädst, kannst Du Dir jedes Jahr eine zusätzliche Prämie sichern, nämlich die THG-Quote. Sie vergütet die eingesparten CO₂-Emissionen, die quotenverpflichtete Mineralölunternehmen aufkaufen müssen. Der Antrag läuft online in wenigen Minuten, Du brauchst nur ein Foto Deines Fahrzeugscheins. Berechtigt sind ausschließlich reine Elektrofahrzeuge.

Was ist die THG-Quote und wie funktioniert sie?
Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, ist ein gesetzliches Instrument zur Reduktion von CO₂-Emissionen im Verkehr. Sie ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt und verpflichtet Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe, einen festgelegten Anteil an Treibhausgasen einzusparen. Wer das nicht selbst schafft, muss CO₂-Einsparungen am Markt zukaufen. Hier kommst Du als E-Auto-Halter ins Spiel.
Für reine Elektrofahrzeuge wird im THG-Verfahren eine pauschalierte CO₂-Einsparung angesetzt. Diese Einsparung wird über das Umweltbundesamt (UBA) zertifiziert und in einen handelbaren Nachweis verwandelt. Anbieter bündeln die Quoten vieler E-Auto-Halter, verkaufen sie an die quotenverpflichteten Unternehmen und reichen den Erlös abzüglich einer Servicepauschale an Dich weiter. Du kannst Dir das wie einen Zertifikathandel im Kleinformat vorstellen. Dein Stromer wird zur CO₂-Spar-Einheit, die am Markt einen Preis hat.
Eine wichtige Einordnung: Die THG-Prämie ist keine staatliche Förderung und kein Kaufzuschuss, sondern ein Markterlös auf gesetzlicher Grundlage. Wer also auf einen Behördenbescheid wartet, sucht an der falschen Stelle. Bequemer ist es, die THG-Quote fürs E-Auto verkaufen zu lassen, also über einen spezialisierten Vermarkter, der Bündelung, UBA-Antrag und Auszahlung übernimmt.
Wer hat als Hausbesitzer Anspruch?
Antragsberechtigt ist immer der im Fahrzeugschein eingetragene Halter eines reinen Elektrofahrzeugs. Ob Dein Auto in der Garage des Einfamilienhauses steht, am Carport geladen wird oder unter dem PV-Carport lebt, spielt für die Berechtigung keine Rolle. Entscheidend ist allein die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:
- Reines Elektrofahrzeug (BEV) mit deutscher Zulassung. Plug-in-Hybride und klassische Hybride sind ausdrücklich nicht berechtigt.
- Halter laut Fahrzeugschein, also Du als Privatperson, ein Verein, ein Unternehmen oder ein Familienangehöriger.
- Leasing-Fahrzeuge sind in der Regel möglich, sofern Du als Leasingnehmer als Halter eingetragen bist. Informiere die Leasinggesellschaft vorher oder prüfe Deine Vertragsbedingungen.
- Pro Fahrzeug, genauer gesagt pro Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN), kannst Du die Prämie einmal pro Kalenderjahr beantragen.
Für Dich als Eigenheimbesitzer mit mehreren Stromern in der Familie heißt das: Jedes Auto bringt seine eigene Prämie. Wenn Du ein E-Auto fährst und Deine Partnerin oder Dein Partner ein zweites Fahrzeug nutzt, könnt Ihr auch zwei Anträge stellen, sofern beide BEV sind und korrekt zugelassen.
E-Auto laden am Eigenheim: Wallbox, PV und die THG-Prämie
Viele Hausbesitzer glauben, ihre Wallbox sei der entscheidende Faktor für die Prämie. Tatsächlich ist es umgekehrt. Für die klassische Fahrzeugprämie zählt allein das Auto. Wo und wie Du zu Hause lädst, ist dabei egal, denn die Quote läuft über den Halter, nicht über den Ladepunkt.

Heim-Wallbox vs. öffentliche Ladesäule, was zählt für die Quote?
Deine private Heim-Wallbox erzeugt keinen eigenen, separat handelbaren Quoten-Nachweis. Sie ist nicht bei der Bundesnetzagentur als öffentlicher Ladepunkt gemeldet. Genau das ist aber Voraussetzung, damit Ladestrom als eigene THG-Position gemeldet werden kann. Für Dich als Eigenheimbesitzer bedeutet das, dass die Wallbox in der Garage zwar komfortabel und günstig ist, aber keinen zusätzlichen Quotenerlös generiert.
Anders sieht es bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten aus. Wer eine Säule betreibt, sie bei der Bundesnetzagentur meldet und die gesetzlichen Anforderungen an Mess- und Eichrecht sowie Zugänglichkeit erfüllt, kann zusätzlich zur Fahrzeugquote eine Ladestromquote geltend machen. Das ist allerdings ein eigenes Modell und betrifft typischerweise Gewerbe, Vermieter mit öffentlichem Parkplatz oder Hotellerie, nicht das klassische Einfamilienhaus.

Eigener PV-Strom und E-Auto
Viele Hausbesitzer kombinieren ihre Photovoltaikanlage mit dem E-Auto und laden überwiegend Sonnenstrom vom eigenen Dach. Für die Fahrzeug-THG-Quote spielt die Stromherkunft im Standardverfahren keine Rolle. Der pauschalisierte Berechnungsansatz arbeitet mit einem festgelegten Strom-Referenzwert für E-Autos, unabhängig davon, ob Du Netzstrom, Ökostromtarif oder PV-Eigenstrom tankst.
Das hat zwei praktische Konsequenzen. Erstens verlierst Du keinen Anspruch auf die Prämie, wenn Du mit PV lädst. Zweitens gibt es im Standardverfahren keinen zusätzlichen Bonus für selbst erzeugten Solarstrom an der Heim-Wallbox.
- Der wirtschaftliche Vorteil von PV-Strom liegt in den gesparten Stromkosten und nicht in einer höheren Quote. Die THG-Prämie kommt als jährlicher Bonus obendrauf.
So läuft der Antrag Schritt für Schritt

Der Weg zur Prämie ist bewusst niedrigschwellig gehalten. In der Regel sieht der Ablauf so aus:
- Wähle einen Anbieter aus, der die Quote bündelt und beim Umweltbundesamt einreicht. Achte auf transparente Konditionen und klare Auszahlungsbedingungen.
- Halte ein Foto oder einen Scan Deiner Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorder- und ggf. Rückseite) bereit.
- Fülle das Online-Formular aus mit Halterdaten, Bankverbindung und Fahrzeugdaten.
- Lade den Fahrzeugschein hoch und stimme der Übermittlung an das UBA zu.
- Der Anbieter prüft Deine Daten, bündelt sie mit anderen Anträgen und reicht sie beim UBA ein.
- Nach der Zertifizierung durch das UBA wird die Quote an quotenverpflichtete Unternehmen verkauft.
- Die Prämie wird auf Dein angegebenes Konto ausgezahlt.
Vom Absenden des Antrags bis zur Auszahlung solltest Du Geduld mitbringen. Die Bearbeitung beim Umweltbundesamt kann bis zu 20 bis 24 Wochen dauern. Sobald die UBA-Bestätigung beim Anbieter eingeht, erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb weniger Tage. Einige Anbieter zahlen die Prämie bereits vor der UBA-Bestätigung aus und tragen das Marktrisiko selbst, was dann Einfluss auf die Höhe haben kann.
Praktisch für Dich als Hausbesitzer: Du kannst die Beantragung in den Jahresrhythmus Deiner anderen Vertragsthemen einbauen, etwa zusammen mit der jährlichen Stromrechnung oder der Versicherungsabrechnung Deines Fahrzeugs. Eine kleine Erinnerung im Kalender genügt, denn pro Fahrzeug ist nur ein Antrag pro Jahr möglich.
Muss ich die THG-Prämie versteuern?
Für Privatpersonen gilt nach derzeitigem Stand, dass die Einnahmen aus der THG-Quote steuerfrei sind. Das Bundesministerium der Finanzen hat sich dazu in einer BMF-Meldung aus dem Jahr 2022 geäußert. Der Hintergrund: Die Prämie betrifft das Privatfahrzeug und stellt nach dieser Einordnung weder gewerbliche Einnahmen noch sonstige Einkünfte im steuerlichen Sinne dar.
Anders kann die Lage aussehen, wenn das Fahrzeug einem Unternehmen, Selbstständigen oder einer Vermietungsgesellschaft gehört bzw. dort als Betriebsvermögen geführt wird. Dann fließt die Prämie in die jeweilige Einkunftsart ein und ist entsprechend zu behandeln. Auch bei Dienstwagen, die Mitarbeitende privat nutzen, kommt es auf die individuelle vertragliche Regelung an. Mal landet die Prämie beim Arbeitgeber, mal beim Arbeitnehmer.
Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Wenn Du unsicher bist, etwa weil Dein E-Auto teilweise gewerblich genutzt wird, einer GbR gehört oder ein Photovoltaikgewerbe im Hintergrund läuft, solltest Du Deine individuelle Konstellation mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater klären. Für die klassische Familie mit privatem Stromer im Carport ist die Sache aber unkompliziert.
Häufige Fragen zu der THG-Quote (FAQ)
Was ist die THG-Quote?
Die THG-Quote ist ein handelbarer Nachweis über eingesparte CO2-Emissionen. Sie ergibt sich aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und verpflichtet Mineralölunternehmen, CO2-Einsparungen nachzuweisen oder zuzukaufen. Als Halter eines reinen E-Autos kannst Du Deine Einsparung über zertifizierte Anbieter vermarkten und erhältst dafür eine Prämie.
Wer bekommt die THG-Prämie?
Den Anspruch hat der im Fahrzeugschein eingetragene Halter eines reinen Elektrofahrzeugs. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen, Vereine und Leasingnehmer, sofern sie als Halter eingetragen sind.
Zählt meine Heim-Wallbox?
Nein. Für die Standard-THG-Prämie zählt ausschließlich das Fahrzeug, nicht die private Wallbox. Quotenberechtigt sind beim Ladestrom nur öffentlich zugängliche, bei der Bundesnetzagentur gemeldete Ladepunkte, die die Anforderungen an Mess- und Eichrecht erfüllen. Das ist ein separates Modell und betrifft kaum klassische Einfamilienhäuser.
Bekommen Hybride die Prämie?
Nein. Nur reine batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) sind berechtigt. Plug-in-Hybride und klassische Hybridfahrzeuge bekommen keine THG-Quote, weil sie weiterhin teilweise mit Verbrennungsmotor betrieben werden.
Muss ich die Prämie versteuern?
Bei rein privater Fahrzeugnutzung ist die Prämie nach derzeitigem Stand steuerfrei. Bei gewerblicher Nutzung, Betriebsvermögen oder Dienstwagen kann das anders sein. Im Zweifel hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater weiter. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.
Wie oft kann ich beantragen?
Einmal pro Kalenderjahr und Fahrzeug. Maßgeblich ist die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN). Wenn Du mehrere E-Autos im Haushalt hast, kannst Du für jedes einzeln eine Prämie beantragen.
Was brauche ich für den Antrag?
In den meisten Fällen reicht ein Foto oder Scan Deiner Zulassungsbescheinigung Teil I sowie Deine Bankverbindung. Manche Anbieter fragen zusätzlich nach Halterdaten zur Verifizierung. Mehr ist im Standardfall nicht nötig.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Die Bearbeitung beim Umweltbundesamt dauert derzeit typischerweise rund 20 bis 24 Wochen. Nach der UBA-Bestätigung erfolgt die Auszahlung meist innerhalb weniger Tage. Einige Anbieter bieten eine Vorab-Auszahlung an, übernehmen damit aber das Marktrisiko, was sich auf die Prämienhöhe auswirken kann.
Fazit für Eigenheimbesitzer
Für Dich als Hausbesitzer mit reinem E-Auto ist die THG-Prämie ein jährlicher Zusatzertrag mit überschaubarem Aufwand. Du brauchst weder eine besondere Wallbox noch einen bestimmten Stromtarif, entscheidend ist der Fahrzeugschein. Wenn Du einmal verstanden hast, dass die Quote am Auto hängt und nicht an der Ladeinfrastruktur, kannst Du den jährlichen Antrag entspannt in Deinen Routine-Kalender aufnehmen und den Bonus zur ohnehin günstigen Kostenbilanz Deines E-Autos addieren.



