Asbest galt jahrzehntelang als vielseitiges Baumaterial – hitzebeständig, langlebig, günstig. Doch was einst als Fortschritt gefeiert wurde, ist heute ein ernstzunehmender Gefahrenstoff. Wer mit asbesthaltigen Abfällen zu tun hat – ob beim Abbruch, der Sanierung oder im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten – steht vor strengen Vorschriften und oft hohen Entsorgungskosten. Der Umgang mit diesem Material ist gesetzlich klar geregelt, und Fehler bei der Entsorgung von Asbest können nicht nur teuer, sondern auch gesundheitsgefährdend sein.
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Doch wo kommt Asbest heute noch vor? Welche Regeln gelten der Entsorgung von Asbest und warum lohnt sich hierfür fast immer die Beauftragung eines Fachmanns?
Was ist Asbest und warum ist er so gefährlich?
Asbest ist ein Sammelbegriff für eine Gruppe natürlich vorkommender, faserförmiger Minerale, die in der Bauindustrie lange verwendet wurden – insbesondere in Form von Asbestzementplatten, Dachplatten, Rohren, Fassadenverkleidungen oder Dämmstoffen. Seine Eigenschaften – feuerfest, reißfest, chemikalienbeständig – machten Asbest zu einem beliebten Bestandteil zahlreicher Asbestprodukte.
Das Problem: Beim Schneiden, Brechen oder Bearbeiten dieser Materialien werden mikroskopisch kleine Asbestfasern freigesetzt. Diese Fasern gelangen beim Einatmen tief in die Lunge, wo sie massive gesundheitliche Schäden anrichten können – darunter Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliom. Schon kleinste Mengen können gefährlich sein. Die Asbestbelastung ist daher kein abstraktes Risiko, sondern eine reale Gefahr, vor der Experten seit Jahrzehnten eindringlich warnen.
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Wo Asbest heute noch häufig zu finden ist
Zwar ist die Herstellung und der Einsatz von Asbest in Deutschland seit 1993 verboten, doch in vielen älteren Gebäuden ist der Stoff nach wie vor vorhanden. Besonders betroffen sind Häuser, die vor den 1990er-Jahren gebaut oder modernisiert wurden. Typische Einsatzbereiche waren:
- Dachplatten und Wellasbest (z. B. Eternit)
- Fassadenverkleidungen und Balkonbrüstungen
- Asbestzementrohre in Abwasser- und Lüftungsanlagen
- Nachtspeicheröfen mit asbesthaltiger Innenverkleidung
- Fliesenkleber, Dichtmassen, Spachtelmaterial
- Feuerschutzplatten in Heizräumen oder Treppenhäusern
Ein besonderes Problem: Viele dieser Asbestprodukte sehen harmlos aus und sind mit bloßem Auge kaum zu identifizieren. Deshalb ist bei jedem Verdacht besondere Sorgfalt geboten – vor allem bei Sanierungsarbeiten, Dachumbauten oder dem Ausbau alter Bauteile. Die tatsächliche Belastung lässt sich oft nur durch eine Materialanalyse feststellen, die durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen sollte.
Asbest erkennen: So lassen sich verdächtige Materialien identifizieren
Asbest ist oft unsichtbar – jedenfalls auf den ersten Blick. Viele asbesthaltige Materialien wurden so verarbeitet, dass sie kaum von unbedenklichen Stoffen zu unterscheiden sind. Besonders bei Platten, Klebern, Dämmstoffen oder Asbestzementprodukten ist äußerlich meist nicht erkennbar, ob sie gefährliche Fasern enthalten. Dennoch gibt es einige Hinweise, die bei der Einschätzung helfen können.
Typische Verdachtsmerkmale sind:
- Baujahr vor 1993: In Gebäuden aus dieser Zeit ist Asbestverwendung besonders wahrscheinlich.
- Eternitplatten mit grauer, leicht faseriger Oberfläche
- Rohre, Lüftungsschächte oder Brandschutzverkleidungen aus festem Zementmaterial
- Brüchige oder spröde Platten an Dach, Wand oder in Zwischendecken
- Schwarzer oder grauer Fliesenkleber unter alten Bodenbelägen
Bei konkretem Verdacht sollte keinesfalls selbst daran gearbeitet werden. Das Bearbeiten oder Entfernen kann gefährliche Asbestfasern freisetzen, die sich in der Raumluft verteilen. Stattdessen empfiehlt sich eine Materialprobe durch einen zertifizierten Fachbetrieb. Labore können per Rasterelektronenmikroskopie analysieren, ob es sich um asbesthaltige Abfälle handelt. Erst dann darf über die weitere Entsorgung entschieden werden.
Auch wenn die Unsicherheit groß ist: Eigeninitiative ohne gesicherte Fakten kann gefährlich und teuer werden. Eine fachliche Begutachtung ist bei diesem Thema immer der erste Schritt – auch, um spätere Entsorgungskosten, Genehmigungen oder Haftungsfragen eindeutig zu klären.
Gesetzliche Vorschriften zur Asbestentsorgung
Die Entsorgung von Asbest unterliegt in Deutschland besonders strengen Vorschriften – und das aus gutem Grund. Asbest gilt als gefährlicher Stoff der Abfallart 17 06 01*, dessen unsachgemäßer Umgang massive Folgen für Gesundheit, Umwelt und Arbeitssicherheit haben kann. Bereits minimale Mengen freigesetzter Asbestfasern können beim Einatmen lebensbedrohliche Erkrankungen auslösen. Deshalb ist der Umgang mit asbesthaltigen Abfällen rechtlich klar geregelt – insbesondere durch die TRGS 519.
TRGS 519 – das Regelwerk für den Umgang mit Asbest
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 sind das zentrale Regelwerk für die Asbestentsorgung in Deutschland. Sie gelten für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Asbest – vom Ausbau über die Verpackung bis zur Anlieferung bei einer Deponie. Wer Arbeiten an Asbest durchführt, muss laut TRGS 519:
- über einen Sachkundenachweis verfügen (für Fachfirmen Pflicht)
- eine Anzeige der Maßnahme bei der zuständigen Behörde einreichen (mind. 7 Tage vor Beginn)
- für den staubarmen Ausbau sorgen, z. B. durch Befeuchtung oder spezielle Absaugtechnik
- geeignete Schutzkleidung und Atemschutz verwenden
- freigesetzte Fasern vollständig absaugen und Oberflächen dekontaminieren
- alle Asbestabfälle eindeutig kennzeichnen und in staubdichten Big Bags verpacken
Die Einhaltung dieser Regeln ist für Unternehmen verbindlich, aber auch Privatpersonen sollten sie berücksichtigen – nicht nur aus Verantwortung, sondern auch, weil viele Wertstoffhöfe oder Deponien die Annahme nur bei korrekter Verpackung und Dokumentation erlauben.
Transport, Verpackung und Kennzeichnung
Sobald Asbestmaterialien entfernt wurden, gelten sie als gefährlicher Abfall. Für Transport und Entsorgung müssen daher folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Verpackung in zugelassenen, reißfesten und staubdichten Big Bags oder Foliensäcken
- Deutliche Kennzeichnung mit der Aufschrift „Achtung: Asbest – krebserzeugend“
- Einsatz geeigneter Container (z. B. Abrollcontainer mit Planenabdeckung)
- Beachtung der Vorschriften zum Straßentransport gefährlicher Abfälle
- Vorlage eines Entsorgungsnachweises oder Begleitdokuments bei gewerblichen Mengen
Unverpackter oder falsch gekennzeichneter Asbestabfall wird von zertifizierten Deponien in der Regel nicht angenommen. Auch das Abladen als Sperrmüll oder die illegale Entsorgung im Wald ist verboten und wird mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.
Asbest selbst entsorgen – geht das überhaupt?
Der Wunsch, Asbest im eigenen Haus selbst zu entfernen, ist nachvollziehbar – etwa aus Kostengründen oder weil nur kleine Mengen betroffen sind. Doch genau hier ist Vorsicht geboten: Die Entsorgung von Asbest ist rechtlich und technisch hochreguliert, und der unsachgemäße Umgang mit asbesthaltigen Materialien stellt ein erhebliches Risiko für die Gesundheit und Umwelt dar. Zwar dürfen Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen selbst tätig werden, die Hürden dafür sind jedoch hoch – und die Konsequenzen bei Verstößen ernst.
Was Privatpersonen tun dürfen – und was verboten ist
Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass Privatpersonen Asbest selbst entfernen – sofern es sich um gebundene Asbestprodukte (z. B. Asbestzementplatten an Dach oder Fassade) handelt und keine Bearbeitung erfolgt, bei der Fasern freigesetzt werden. Das bedeutet: keine Sägearbeiten, kein Brechen, Schleifen oder Bohren.
✅Erlaubt ist: | ❌Verboten ist: |
das vorsichtige Demontieren fester, nicht beschädigter Asbestplatten. | der Umgang mit sprödem oder schwach gebundenem Asbest (z. B. Spritzasbest). |
die Entsorgung über zugelassene Annahmestellen, z. B. Deponien oder Wertstoffhöfe. | das Bearbeiten von Asbestmaterialien ohne Schutzmaßnahmen. |
der Transport in staubdichten, zugelassenen Big Bags mit Warnaufkleber. | die Entsorgung über Sperrmüll, Restmüll oder illegale Ablagerung. |
der Transport ohne sachgerechte Verpackung und Kennzeichnung. |
Ein vorheriger Anruf bei der zuständigen Abfallbehörde oder dem lokalen Entsorgungsbetrieb ist dringend zu empfehlen, um regionale Regelungen und Annahmebedingungen zu klären.
Sicherheitsmaßnahmen, Schutzausrüstung und Risiken
Wer trotz aller Warnungen selbst tätig wird, muss geeignete Sicherheitsvorkehrungen treffen. Dazu gehören:
- Einweg-Schutzanzug mit Kapuze (Typ 5/6)
- Atemschutzmaske mit P3-Filter
- Einweg-Handschuhe und Augenschutz
- Befeuchtung der Materialien zur Reduzierung von Staub
- Staubbindende Folie zur Abdeckung des Arbeitsbereichs
- Keinesfalls: Besen, Druckluft oder Staubsauger ohne HEPA-Filter
Auch bei sorgfältiger Vorbereitung bleibt ein erhebliches Restrisiko. Die unsichtbaren Asbestfasern können sich an Kleidung, Schuhen oder Werkzeugen festsetzen und in andere Räume oder zu Mitbewohnern verschleppt werden. Für Laien ist die sichere Durchführung daher kaum realistisch.
Asbest-Big-Bags: Sichere Verpackung für gefährliche Stoffe
Für die Entsorgung von Asbestabfällen sind sogenannte Big Bags gesetzlich vorgeschrieben. Diese reißfesten, staubdichten Säcke aus Gewebeplane mit Inneneinlage sorgen dafür, dass keine Fasern während Lagerung oder Transport entweichen können. Die Säcke müssen mit einem Warnhinweis versehen sein („Achtung – Asbest – krebserzeugend“) und entsprechen den Vorgaben der TRGS 519.
Big Bags gibt es in verschiedenen Größen und Ausführungen:
- Standardgröße: 90 × 90 × 110 cm (ca. 1 m³ Volumen)
- Plattenbags: länglich für Eternitplatten oder Rohre
- Sonderformen: für lose Materialien oder Geräte wie Heizkörper
Beim Befüllen ist darauf zu achten:
- nur trockene, unbeschädigte Asbestplatten einlagern
- nicht überfüllen – maximal bis zur vorgesehenen Linie
- Verschließen mit den vorgesehenen Bändern oder Klettverschluss
- aufrecht und geschützt vor Beschädigung lagern
- nur mit geeignetem Hebegerät (z. B. Frontlader, Gabelstapler) bewegen
Big Bags können über Fachhändler, Online-Shops oder direkt bei der Fachfirma bezogen werden. Viele Anbieter liefern bei Auftragserteilung auch gleich die passenden Säcke mit – teils im Preis inklusive. Für die Annahme auf der Deponie oder beim Wertstoffhof ist die vorschriftsgemäße Verpackung in den meisten Regionen zwingend erforderlich.
Warum unsachgemäße Entsorgung teuer werden kann
Neben gesundheitlichen Folgen drohen bei fehlerhafter Asbestentsorgung auch hohe Kosten. Wer Materialien unsachgemäß ablädt – etwa im Wald, auf Baustellen oder über den Sperrmüll – riskiert Bußgelder von mehreren Tausend Euro. Viele Deponien verweigern die Annahme falsch verpackter oder nicht gekennzeichneter Asbestabfälle – in diesem Fall bleiben Transportkosten, Gerüstmiete oder sogar Rückbau auf dem Verursacher sitzen.
Darüber hinaus können Schäden an benachbarten Bauteilen, gesundheitliche Beschwerden oder rechtliche Schritte von Mietern, Nachbarn oder Behörden zu erheblichen Folgekosten führen. In solchen Fällen zahlt keine Versicherung.
Fachfirma beauftragen: Wann Profis Pflicht sind
In vielen Fällen ist die Beauftragung eines zertifizierten Fachbetriebs bei der Asbestentsorgung nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Sobald es sich um größere Mengen, festgestellte Asbestbelastung in öffentlich zugänglichen Bereichen oder um gewerbliche Arbeiten handelt, greift die TRGS 519 in vollem Umfang – und mit ihr die Pflicht, die Arbeiten ausschließlich durch sachkundige Unternehmen durchführen zu lassen.
Eine Fachfirma für Asbestsanierung verfügt über:
- einen gültigen Sachkundenachweis nach TRGS 519,
- geschultes Personal mit entsprechender Schutzausrüstung,
- geeignete Werkzeuge und Verfahren zum staubarmen Ausbau,
- genehmigte Transport- und Entsorgungslösungen (z. B. Container, Big Bags, Nachweisführung)
- Erfahrung im Umgang mit Genehmigungen, Anzeigeverfahren und der gesetzeskonformen Dokumentation
Insbesondere bei Arbeiten an Dächern, Fassaden, Nachtspeicheröfen oder Bodenaufbauten ist der Einsatz eines zertifizierten Fachbetriebs verpflichtend – auch bei Bestandsimmobilien im Privatbesitz. Die Kosten für eine professionelle Asbestentsorgung sind zwar höher als bei Eigenleistung, dafür aber rechtlich abgesichert und gesundheitlich verantwortbar.
Ein seriöser Anbieter erstellt auf Wunsch ein Angebot mit Festpreis, kümmert sich um die gesamte Leistung – vom Ausbau über die Verpackung bis zur Anlieferung an die zuständige Deponie – und stellt nach Abschluss einen Entsorgungsnachweis aus. Das schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern bietet auch Sicherheit gegenüber Käufern, Mietern oder Versicherungen.
Eternitplatten entsorgen: Das ist zu beachten
Eternitplatten sind besonders häufig mit Asbest belastet – vor allem, wenn sie vor dem Jahr 1990 verbaut wurden. Diese wellenförmigen oder flachen Asbestzementplatten wurden früher oft für Dächer, Fassadenverkleidungen, Garagen, Schuppen oder Balkonbrüstungen eingesetzt. Der Begriff „Eternit“ steht dabei nicht für ein Material, sondern ist ein Markenname – viele andere Hersteller nutzten ähnliche asbesthaltige Baumaterialien.
Beim Entfernen von Eternitplatten ist äußerste Sorgfalt geboten: Die Platten dürfen nicht geschnitten, gebohrt oder gebrochen werden, da dabei Asbestfasern freigesetzt werden können. Laut TRGS 519 muss der Ausbau staubarm erfolgen – idealerweise durch einen zertifizierten Fachbetrieb mit dem entsprechenden Sachkundenachweis.
Bereits bei der Demontage sind folgende Punkte zu beachten:
- Platten befeuchten, um Staubbindung zu verbessern
- vorsichtig und möglichst unbeschädigt abnehmen
- direkte Verpackung in zugelassene, staubdichte Big Bags
- klar erkennbare Kennzeichnung als asbesthaltiger Abfall
- gesicherte Zwischenlagerung bis zur Anlieferung bei einer zugelassenen Deponie
Die Entsorgungskosten für Eternit hängen vom Volumen, dem Aufwand für Ausbau und Verpackung sowie dem Transport ab. Für kleinere Mengen können Wertstoffhöfe oder Deponien in der Nähe infrage kommen – allerdings nur, wenn die Annahmestelle entsprechend zertifiziert ist und die Platten vorschriftsgemäß verpackt wurden.
Wer unsicher ist, ob es sich bei vorhandenen Platten um Asbestprodukte handelt, sollte keinesfalls auf eigene Faust handeln. Die Beauftragung eines Fachmanns schützt vor Gesundheitsrisiken, rechtlichen Problemen und vermeidbaren Zusatzkosten.
Was kostet die Asbestentsorgung?
Die Kosten für die Entsorgung von Asbest hängen von mehreren Faktoren ab: Art und Zustand des Materials, Menge, Aufwand für Demontage und Verpackung, Transportstrecke sowie Gebühren der aufnehmenden Deponie. Ob es sich um Dachplatten, Fassadenplatten, Rohre oder spezielle Produkte wie Nachtspeicheröfen handelt, macht preislich einen großen Unterschied.
Leistung / Material | Typische Kosten (brutto) | Hinweise |
---|---|---|
Big Bag für Asbest (1 m³, mit Kennzeichnung) | 15 – 30 € je Stück | Pflicht für Transport und Annahme bei Deponien |
Container (5–7 m³, inkl. Miete & Lieferung) | 180 – 350 € pauschal | Preis abhängig von Region, Zufahrt & Stellzeit |
Entsorgungskosten auf der Deponie | 150 – 300 € pro Tonne | je nach Standort und Abfallart (Asbestzement, lose Stoffe) |
Ausbau & Verpackung durch Fachfirma (z. B. Dach) | 30 – 60 € je m² | inkl. Schutzmaßnahmen, Personal, Verpackung |
Nachtspeicherofen (komplett inkl. Abholung) | 250 – 500 € pro Gerät | je nach Zustand, Lage und Anbieter |
Wichtig: Diese Werte sind Richtpreise. Regionale Unterschiede, Anfahrtswege oder Sonderaufwand (z. B. schwierige Zufahrt, Gerüstmiete, Mengen) können den Endpreis spürbar beeinflussen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte vorab ein verbindliches Angebot einholen – viele Entsorgungsfirmen bieten dazu Festpreise mit genauer Leistungsbeschreibung an.
Asbest-Annahmestellen in der Nähe finden
Wer Asbest entsorgen möchte, muss wissen, wohin mit dem Material – denn nicht jede Deponie oder jeder Wertstoffhof ist zur Annahme von Asbestabfällen berechtigt. Die Entsorgung ist nur über speziell zugelassene Annahmestellen möglich, die über entsprechende Lager- und Sicherheitsvorkehrungen verfügen. In vielen Regionen – etwa im Raum Berlin, im Ruhrgebiet oder in ländlichen Kreisen – gibt es dafür zentrale Sammelstellen oder ausgewählte Deponien.
Um eine passende Annahmestelle in der Nähe zu finden, bieten sich folgende Wege an:
- Kontaktaufnahme mit dem lokalen Abfallwirtschaftsbetrieb oder Umweltamt
- Recherche auf den Webseiten der Landkreise, Städte oder Kommunen
- Verzeichnisse zertifizierter Deponien auf den Seiten der Landesumweltämter
- Anfragen bei Fachfirmen oder Containerdiensten, die meist direkt mit Annahmestellen kooperieren
Wichtig: Die Anlieferung ist in der Regel nur nach vorheriger Anmeldung und in zugelassenen Big Bags oder verschlossenen Containern möglich. Zudem müssen bestimmte Dokumente mitgeführt werden – z. B. ein Entsorgungsnachweis, bei gewerblichen Mengen auch ein Begleitschein nach Nachweisverordnung.
Manche Deponien akzeptieren ausschließlich Anlieferungen von zertifizierten Fachfirmen, während andere auch Privatpersonen mit Kleinmengen bedienen – allerdings nur bei Einhaltung aller Verpackungs- und Kennzeichnungsvorgaben. Eine telefonische Vorabklärung spart Zeit, unnötige Wege und Rückfragen.
Fazit: Asbest entsorgen – mit Vorsicht, Fachwissen und Verantwortung
Asbest zu entsorgen ist keine alltägliche Aufgabe, sondern eine sicherheitsrelevante Maßnahme, die fundiertes Wissen und klare Abläufe erfordert. Wer gesetzliche Vorgaben einhält, qualifizierte Fachfirmen einbindet und sichere Verpackungslösungen wie Big Bags nutzt, schützt Gesundheit, Umwelt und sich selbst vor unnötigen Risiken.
FAQ
Kann ich als Privatperson Asbest entsorgen?
Unter bestimmten Bedingungen dürfen Privatpersonen fest gebundene Asbestplatten selbst entfernen und entsorgen – allerdings nur mit geeigneter Schutzausrüstung und vorschriftsmäßiger Verpackung.
Was kostet es, eine Asbestplatte zu entsorgen?
Die Entsorgungskosten liegen je nach Region und Deponie bei etwa 150 bis 300 Euro pro Tonne; für einzelne Platten im Big Bag sind 10–20 Euro pro Stück realistisch.
Ist es erlaubt, Asbest selbst zu entfernen?
Ja, aber nur bei fest gebundenem Asbest und ohne stauberzeugende Arbeiten. Die TRGS 519 empfiehlt dringend, solche Arbeiten von Fachfirmen durchführen zu lassen.
Ist es schlimm, wenn man einmal Asbest eingeatmet hat?
Einmaliges Einatmen birgt ein vergleichsweise geringes Risiko, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Gesundheitliche Auswirkungen zeigen sich meist erst nach Jahren – bei Unsicherheit sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.