Wer sein Eigenheim erweitern oder umgestalten möchte, steht früher oder später vor der Frage: Braucht es dafür eine Baugenehmigung? Die Antwort darauf ist leider nicht immer eindeutig. Denn die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland, Gemeinde und Art des Vorhabens erheblich. Was in Bayern problemlos möglich ist, kann in Nordrhein-Westfalen bereits genehmigungspflichtig sein.

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Genehmigungsfrei heißt nicht regellos
Ein weit verbreiteter Irrtum: Kleinere Bauvorhaben benötigen grundsätzlich keine Genehmigung. Das stimmt so nicht. Selbst wenn für einen Wintergarten oder eine Terrassenüberdachung keine formelle Baugenehmigung erforderlich ist, müssen trotzdem alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden – insbesondere Abstandsflächen, Brandschutz und Statik. Bei späteren Problemen haftet der Bauherr persönlich.
Wer unsicher ist, ob das geplante Vorhaben genehmigungspflichtig ist, findet auf Plattformen wie https://antragswegweiser.de/ hilfreiche Orientierung für verschiedene behördliche Anträge und Genehmigungsverfahren. Auch das zuständige Bauamt gibt telefonisch oder per E-Mail oft schon eine erste Einschätzung – meist kostenfrei und unverbindlich.
Wann wird eine Baugenehmigung definitiv fällig?
Grundsätzlich gilt: Je größer und komplexer das Vorhaben, desto wahrscheinlicher wird eine Genehmigung benötigt. Anbauten, die die Nutzfläche des Hauses erweitern, fallen fast immer unter die Genehmigungspflicht. Das gilt besonders, wenn dadurch zusätzlicher Wohnraum entsteht oder tragende Wände verändert werden.
Auch bei Dachaufstockungen, Gauben oder dem Ausbau von Dachgeschossen ist in den meisten Bundesländern eine Baugenehmigung Pflicht. Gleiches gilt für Balkone und überdachte Terrassen, sobald diese eine bestimmte Größe überschreiten oder baulich mit dem Haus verbunden werden. Die Grenzwerte variieren: Manche Länder erlauben bis zu 30 Kubikmeter umbautem Raum ohne Genehmigung, andere setzen die Grenze deutlich niedriger an.
Die Grenzbebauung – ein häufiger Stolperstein
Besonders heikel wird es, wenn der geplante Anbau direkt an der Grundstücksgrenze entstehen soll. Hier sind die Abstandsflächenregelungen streng: In der Regel muss ein Gebäude mindestens drei Meter von der Grenze entfernt stehen, oft sogar mehr. Ausnahmen gibt es nur mit Zustimmung des Nachbarn und unter bestimmten baulichen Voraussetzungen.
Selbst wenn der Nachbar zunächst einverstanden ist, sollte diese Zustimmung schriftlich festgehalten werden. Mündliche Absprachen haben vor Gericht wenig Bestand, und ein späterer Eigentümerwechsel beim Nachbargrundstück kann schnell zu Konflikten führen. Wer direkt an der Grenze bauen möchte, sollte im Vorfeld auch prüfen, ob eine Grenzbebauung im Bebauungsplan überhaupt zulässig ist.
Der Weg durch das Genehmigungsverfahren
Ist klar, dass eine Baugenehmigung notwendig ist, beginnt die eigentliche Arbeit. Neben den Bauzeichnungen müssen Standsicherheitsnachweise, Lageplan und oft auch Nachweise zum Wärme- oder Brandschutz eingereicht werden. Je nach Komplexität des Vorhabens können weitere Unterlagen wie ein Energieausweis oder eine Stellplatzberechnung hinzukommen.
Die Bearbeitungszeit variiert stark. In ländlichen Regionen mit weniger Bauanträgen geht es manchmal innerhalb von vier Wochen, in Ballungszentren kann es mehrere Monate dauern. Wer zeitlich unter Druck steht, sollte frühzeitig planen und auch mögliche Rückfragen des Bauamts einkalkulieren.
Schwarzbau? Lieber nicht
Die Versuchung ist groß, bei kleineren Umbauten auf die Genehmigung zu verzichten – schließlich bekommt es das Bauamt ja vielleicht gar nicht mit. Doch dieses Risiko ist es nicht wert. Schwarzbauten können nicht nur hohe Bußgelder nach sich ziehen, sondern im schlimmsten Fall auch zum Rückbau zwingen. Zudem gibt es Probleme beim Verkauf der Immobilie: Ohne Nachweis der Genehmigung sinkt der Wert erheblich, und Käufer springen oft ab.
Auch Versicherungen können im Schadensfall Leistungen verweigern, wenn ein nicht genehmigter Anbau betroffen ist. Die vermeintliche Kostenersparnis wird dann schnell zur teuren Falle.
Fazit: Lieber einmal zu viel fragen
Baurecht ist komplex und regional unterschiedlich geregelt. Wer sich im Vorfeld gut informiert und im Zweifel das Gespräch mit dem Bauamt sucht, spart später Ärger, Zeit und Geld. Die paar Wochen Wartezeit für eine Genehmigung sind schnell vergessen – ein Baustopp oder eine Rückbauverfügung hinterlassen dagegen oft langfristige Spuren.



