Die Entsorgung von Glaswolle stellt Hausbesitzer, Bauherren und Sanierer vor große Herausforderungen. Denn der beliebte Dämmstoff ist zwar effektiv in der Wärmedämmung, kann aber beim Ausbau oder Abriss zu einem Gefahrenstoff werden. Vor allem ältere Mineralfasern gelten als gesundheitsschädlich – und ihre falsche Entsorgung kann nicht nur die Umwelt belasten, sondern auch empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
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Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, wie man Glaswolle richtig entsorgen kann – unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, mit dem richtigen Schutzanzug, geeigneten KMF-Säcken und der passenden Containerlösung. Außerdem klären wir die Unterschiede zwischen alter und neuer Dämmwolle, geben Tipps zu Kosten, Verpackung, Genehmigung und beantworten häufige Fragen rund um Mineralfaserabfälle.
Was ist Glaswolle und warum ist die Entsorgung so wichtig?
Glaswolle, oft auch als Glasfaserwolle oder Mineralwolle bezeichnet, gehört zu den am häufigsten verwendeten Dämmstoffen im Hausbau. Sie besteht überwiegend aus recyceltem Altglas, Quarzsand, Kalk, Schlacke und anderen mineralischen Rohstoffen. Durch ein spezielles Schmelz- und Spinnverfahren entstehen feine Fasern, die zu Platten, Matten oder Rollen verarbeitet werden. Diese Produkte kommen unter anderem in Dach, Wand und Fassade zum Einsatz – also überall dort, wo eine gute Wärmedämmung gefragt ist.
Die Vorteile der Glaswolle liegen auf der Hand: Sie ist leicht, nicht brennbar, bietet guten Schallschutz und lässt sich flexibel an verschiedene Gebäuden anpassen. Doch beim Entfernen – etwa bei einem Abriss, einer Sanierung oder dem Austausch der Dämmung – kann die Faserstruktur zum Problem werden. Feine Stäube gelangen in die Luft und reizen Haut, Atemwege und Augen. Zudem hängt die weitere Entsorgung stark davon ab, ob es sich um alte oder neue Glaswolle handelt. Denn: Ältere Materialien gelten als potenziell krebserregend.
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Deshalb unterliegt Glaswolle einer speziellen Abfallart: dem mineralfaserhaltigen Dämmstoffabfall – kurz: KMF-Abfall. Diese Stoffe dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Stattdessen sind gesetzlich geregelte Entsorgungswege einzuhalten, etwa über einen Wertstoffhof, zertifizierte Fachfirmen oder die Containerlieferung durch einen Entsorger. Auch die korrekte Verpackung in staubdichte Säcke mit RAL-Gütezeichen ist vorgeschrieben.
Die falsche Entsorgung von Glaswolle kann nicht nur zu hohen Entsorgungskosten, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen führen. Deshalb ist es wichtig, die verschiedenen Vorschriften, Unterschiede bei alten und neuen Dämmstoffen, gesundheitliche Risiken und zugelassene Entsorgungswege zu kennen – und konsequent umzusetzen.
Rechtliche Vorgaben bei der Entsorgung von Glaswolle
Wer Glaswolle entsorgen will, muss mehr beachten als nur die richtige Verpackung oder den nächsten Wertstoffhof. Denn dieser Dämmstoff unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften, die sowohl die Sicherheit beim Ausbau als auch die umweltgerechte Entsorgung regeln. Grundlage dafür sind mehrere nationale und europäische Regelwerke, die genau festlegen, welche Abfallart Glaswolle darstellt, unter welchen Bedingungen sie als gefährlich gilt – und was das für Privathaushalte wie auch für Gewerbetreibende bedeutet.
Nichtwissen schützt hier nicht vor Strafe: Wer gegen geltende Vorschriften verstößt, riskiert empfindliche Bußgelder, insbesondere beim unsachgemäßen Umgang mit mineralfaserhaltigen Dämmstoffen.
Welche Gesetze gelten?
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die Entsorgung von Glaswolle sind:
- TRGS 521 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle): Diese Vorschrift regelt den sicheren Umgang mit alten, potenziell krebserregenden KMF-Dämmstoffen. Sie schreibt unter anderem Schutzmaßnahmen wie Schutzanzug, Handschuhe, Atemschutzmaske und staubarmes Arbeiten vor.
- Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): Hier wird geregelt, unter welchem Abfallschlüssel bestimmte Stoffe zu klassifizieren sind. Für gefährliche Glaswolle gilt unter Umständen der Code 170604*.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Diese definiert, ab wann ein Stoff als gefährlich gilt und wie er zu kennzeichnen ist – etwa bei fasrigen Dämmstoffen, die als lungengängig gelten.
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Regelt allgemein die Pflichten zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen und die Priorität der Wiederverwendung oder Verwertung, soweit möglich.
Auch lokale Vorgaben – z. B. von Kommunen oder Deponien – können Einfluss auf die konkrete Annahme oder Ablehnung von Mineralwolle-Abfällen haben.
Gefährlicher Abfall: Wann gilt AVV 170604?
Nicht jede Glaswolle ist automatisch als gefährlich einzustufen. Entscheidend ist, ob die enthaltenen Fasern als biopersistent und lungengängig gelten – also ob sie in der Lunge verbleiben und dort potenziell gesundheitsschädlich wirken können. Das ist vor allem bei Produkten der Fall, die vor 1996 hergestellt wurden.
In der AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) findet sich für gefährliche Dämmstoffe der Eintrag:
AVV 17 06 04* – „andere Dämmmaterialien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder diese enthalten“
Der Stern (*) am Ende kennzeichnet den Abfall als gefährlich. Wenn also alte Glaswolle beispielsweise mit Asbest, PCB, PAK oder krebsverdächtigen Mineralfasern verunreinigt ist, fällt sie unter diesen Code.
Wann gilt AVV 170604* für Glaswolle?
- Bei alter Glasfaserwolle (Herstellungsjahr vor 1996) ohne RAL-Gütezeichen
- Wenn die Faserlänge <3 µm bei Durchmesser <3 µm liegt (lungengängige Fasern)
- Bei Kontamination mit Schadstoffen (z. B. durch Brandschäden, chemische Nutzung)
- Wenn keine Produktkennzeichnung vorhanden ist
Moderne Glaswolle, die das RAL-Gütezeichen „Erzeugnisse aus Mineralwolle“ trägt, gilt als nicht gefährlich und wird unter AVV 17 06 03 („andere Dämmmaterialien aus nicht gefährlichen Stoffen“) geführt.
Wichtig: Die korrekte Einstufung entscheidet über die notwendigen Schutzmaßnahmen, die Art der Verpackung (z. B. in KMF-Säcken) und die zulässige Entsorgungsstelle. Ein gefährlicher Abfall darf nicht ohne Weiteres auf jede Deponie – und auf keinen Fall in den Hausmüll oder zu Bauschutt gegeben werden.
Gesundheitsrisiken durch Glaswolle sollten nicht unterschätzt werden
Beim Umgang mit Glaswolle entstehen feine Fasern und Stäube, die Haut, Augen und Atemwege reizen können. Vor allem beim Entfernen alter Dämmstoffe wird der Kontakt oft unterschätzt – mit unangenehmen Folgen: Juckreiz, Atembeschwerden und im schlimmsten Fall chronische Lungenerkrankungen.
Besonders kritisch ist alte Glasfaserwolle, die vor 1996 produziert wurde. Sie enthält biopersistente Mineralfasern, die beim Einatmen tief in die Lunge eindringen und dort verbleiben können. Solche Produkte gelten laut TRGS 521 als potenziell krebserregend.
Auch moderne Glaswolle kann Reizungen verursachen – etwa bei ungeschützter Verarbeitung oder unzureichender Belüftung. Deshalb sind Schutzmaßnahmen wie Handschuhe, Schutzbrille, FFP2-Maske und Einweganzug bei jeder Arbeit mit Dämmwolle Pflicht.
Ein häufig unterschätzter Risikofaktor ist der Abriss ganzer Dämmflächen. Hier wirbeln große Mengen an Faserstaub auf, der sich in der Raum- oder Außenluft verteilt. Wer hier ohne Schutz arbeitet oder unsachgemäß entsorgt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Personen und die Umwelt.
Entsorgungswege für Glaswolle im Überblick
Je nach Menge, Gefährdungspotenzial und Region gibt es mehrere Möglichkeiten, Glaswolle ordnungsgemäß zu entsorgen. Entscheidend ist die Verpackung in staubdichte KMF-Säcke mit RAL-Gütezeichen und die richtige Abfallklassifizierung (z. B. AVV 170604* bei gefährlichen Mineralfasern). Hier die wichtigsten Wege im Überblick:
- ✅ Wertstoffhof: Viele Höfe nehmen Kleinmengen an, sofern es sich um nicht gefährliche Dämmstoffe handelt. Nur mit Anmeldung und geeigneter Verpackung.
- ✅ Containerdienst: Für größere Mengen ist ein spezieller Container über einen zertifizierten Entsorger die richtige Wahl. Ideal bei Sanierungen oder Rückbau.
- ✅ Entsorgungsfachbetrieb: Gewerbliche Projekte oder Sonderfälle sollten über einen spezialisierten Betrieb mit Entsorgungsnachweis abgewickelt werden.
- ❌ Hausmüll / Bauschutt: Verboten – falsche Entsorgung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann zu Bußgeldern führen.
- ❌ Illegale Ablagerung: Abladen im Wald, auf Baustellen oder Misthaufen ist strafbar und umweltgefährdend.
Die Wahl des Entsorgungswegs beeinflusst sowohl die Kosten als auch den Aufwand. Für gefährliche Glaswolle gelten besonders strenge Vorschriften – bei Unsicherheit empfiehlt sich immer die Rücksprache mit dem zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.
Persönliche Schutzausrüstung beim Entfernen von Glaswolle
Beim Ausbau oder Zuschnitt von Glaswolle entstehen feine Mineralfasern, die Haut, Augen und Atemwege reizen können. Besonders bei älteren Dämmstoffen besteht ein erhöhtes Risiko durch lungengängige Fasern. Deshalb ist geeignete Schutzausrüstung zwingend erforderlich – auch bei kleineren Arbeiten.
Empfohlen werden:
- Schutzhandschuhe (staubdicht, latexfrei)
- Atemschutzmaske der Klasse FFP2 oder FFP3
- Schutzbrille mit Seitenschutz
- Einwegschutzanzug mit Kapuze
- Hautschutzcreme als ergänzende Maßnahme
Nach der Arbeit sollte die Schutzkleidung sicher verpackt und entsorgt werden. Körper und Werkzeuge müssen gründlich gereinigt werden, um Faserstaub nicht in Wohnräume zu tragen. Auch Kleidung und Schuhe sollten separat aufbewahrt oder gewechselt werden.
Glaswolle richtig verpacken: KMF-Säcke und Hilfsmittel
Für den sicheren Transport und die gesetzeskonforme Entsorgung von Glaswolle sind spezielle KMF-Säcke vorgeschrieben. Diese bestehen aus besonders reißfestem Kunststoff und verhindern, dass gesundheitsgefährdende Stäube in die Umwelt gelangen.
Wichtige Anforderungen an die Verpackung:
- Nur staubdichte, zugelassene KMF-Säcke verwenden
- Säcke nicht überfüllen und fest verschließen (z. B. mit Kabelbindern)
- Beschriftung mit Hinweisen wie „Mineralfaserabfall – nicht öffnen“
- Nach Möglichkeit Säcke mit RAL-Gütezeichen nutzen
Bezugsquellen für KMF-Säcke sind der Baustoffhandel, Entsorgungsunternehmen und Online-Anbieter. Oft sind sie auch direkt bei der Containerbestellung erhältlich. Für einen reibungslosen Ablauf sollten Verpackung, Kennzeichnung und Transport bereits vor Beginn der Arbeiten geplant werden.
Was kostet die Entsorgung von Glaswolle?
Die Entsorgungskosten für Glaswolle hängen von mehreren Faktoren ab: Menge, Art des Materials (gefährlich oder nicht), Verpackung, Transport und Deponiegebühren. Gefährliche Mineralfaserabfälle (AVV 170604*) sind teurer als moderne, nicht gefährliche Dämmstoffe.
Zur Orientierung dient folgende Übersicht:
Leistung | Durchschnittliche Kosten* |
---|---|
KMF-Sack (einzeln) | 4 – 10 € |
KMF-Säcke im Set (z. B. 10 Stück) | 30 – 70 € |
Containerbereitstellung (5–10 m³) | 150 – 300 € |
Abholung + Entsorgung (pauschal) | 200 – 500 € |
Deponiegebühr (pro Tonne, gefährlich) | 150 – 300 € |
Deponiegebühr (pro Tonne, ungefährlich) | 50 – 100 € |
*Preise variieren je nach Region, Anbieter und Gefährdungseinstufung.
Ein Preisvergleich lohnt sich, vor allem bei größeren Mengen. Einige Entsorger bieten Komplettpakete inklusive Containerlieferung, Abholung und KMF-Säcke an. Wichtig: Bei Gewerbebetrieben können zusätzlich Überwachungs- oder Nachweisgebühren anfallen.
Fazit: Sorgfältige Entsorgung schützt Gesundheit und Umwelt
Wer Glaswolle entsorgen möchte, sollte auf gesetzeskonforme Abläufe, die richtige Schutzkleidung und eine staubdichte Verpackung in KMF-Säcken achten. Vor allem bei älteren Dämmstoffen besteht ein erhöhtes Risiko für Mensch und Umwelt. Die fachgerechte Entsorgung über den Wertstoffhof oder per Containerdienst schützt nicht nur die Gesundheit, sondern bewahrt auch vor Bußgeldern und Schäden an der Bausubstanz. Eine saubere Trennung von Mineralwolle, Bauschutt und anderen Stoffen ist unerlässlich.
FAQ
Wie entsorge ich Glaswolle richtig?
In staubdichte KMF-Säcke verpacken, verschließen, kennzeichnen und über einen Wertstoffhof oder Fachbetrieb entsorgen – je nach Menge und Gefährlichkeitsgrad.
Was kostet das Entsorgen von Glaswolle?
Je nach Umfang und Klassifizierung liegen die Gesamtkosten zwischen 100 € und 500 € – inklusive KMF-Säcke, Containerbereitstellung und Deponiegebühren.
Was tun mit alter Glaswolle?
Alte Glaswolle (vor 1996) gilt meist als gefährlich (AVV 170604*) und muss besonders geschützt verpackt und über eine zugelassene Deponie entsorgt werden.
In welche Mülltonne kommt Glaswolle?
Gar keine. Glaswolle gehört weder in den Hausmüll noch in den Bauschuttcontainer, sondern gilt als gesonderter Abfall mit eigenen Entsorgungsvorgaben.