Wer Altholz entsorgen möchte, merkt schnell, dass es sich dabei nicht um eine einfache Restmüllfrage handelt. Holzabfälle werden nach Herkunft, Behandlung und Schadstoffbelastung unterschiedlichen Altholzkategorien zugeordnet. Erst durch diese Einstufung ist eine rechtssichere Entsorgung und sinnvolle Verwertung möglich – vom naturbelassenen Vollholz bis zum belasteten Bauholz der höchsten Kategorie.
Im Folgenden wird Schritt für Schritt erläutert, wie Altholz definiert wird, welche Kategorien A I bis A IV sowie PCB-Altholz es gibt, welche Entsorgungswege sich für private Haushalte eignen und welche Kostenfaktoren eine Rolle spielen. So lässt sich von Anfang an besser planen, wohin Dielen, Spanplatten, Paletten, alte Möbel oder Holzreste aus dem Hausbau gehören.
Was gilt überhaupt als Altholz – und warum spielt die Einordnung eine so große Rolle?
Die wichtigste Frage zu Beginn lautet: Wann handelt es sich überhaupt um Altholz, und weshalb ist die korrekte Einordnung so entscheidend für Entsorgung und Verwertung?
Altholz ist im rechtlichen Sinn kein normaler Rohstoff, sondern eine Abfallart. Gemeint sind Holzabfälle, die bereits einen Nutzungszyklus hinter sich haben oder bei der Verarbeitung von Holz entstehen. Dazu gehören sowohl Gebrauchtholz als auch Industrierestholz. Erst wenn feststeht, um welche Art von Holzabfall es sich handelt, kann entschieden werden, ob das Material stofflich verwertet, energetisch genutzt oder entsorgt werden muss.
Zum Altholz zählen unter anderem:
- alte Möbel, Regale, Schränke und Innentüren
- Dielen, Balken und Vollholz aus Umbau- oder Rückbaumaßnahmen
- Paletten, Transportkisten und Kabeltrommeln
- Holzwerkstoffe wie Spanplatten oder andere Holzwerkstoffe aus dem Innenausbau
- Holzreste und Späne aus der Verarbeitung in Betrieben oder auf der Baustelle
Wichtig ist außerdem die Herkunft. Altholz aus dem Bau, aus dem Garten oder aus dem Innenausbau kann unterschiedlich stark verschmutzt oder mit Beschichtungen versehen sein. Dadurch ergeben sich Unterschiede in der weiteren Nutzung: Naturbelassenes Holz kann häufig als Rohstoff in der Holzwerkstoffindustrie eingesetzt werden, während stark belastete Althölzer nur noch in speziellen Anlagen verbrannt oder anderweitig behandelt werden dürfen.
Die Einordnung ist daher mehr als reine Theorie. Wer Altholz entsorgen möchte, muss sich spätestens bei der Abgabe am Wertstoffhof oder bei der Bestellung eines Altholzcontainers entscheiden, in welche Kategorie der Holzabfall fällt. Falsche Zuordnungen können zu höheren Kosten führen oder dazu, dass ein Container nicht angenommen wird.
Wie werden Altholz-Kategorien A I bis A IV und PCB-Altholz unterschieden?
Die nächste zentrale Frage lautet: Nach welchen Kriterien wird Altholz in die Kategorien A I bis A IV eingeteilt, und welche Rolle spielt PCB-Altholz?
Grundlage ist die Altholzverordnung, häufig auch kurz AltholzV genannt. Sie unterscheidet mehrere Altholzkategorien, die sich vor allem danach richten, ob das Holz unbehandelt, beschichtet oder mit Holzschutzmitteln und halogenorganischen Verbindungen belastet ist. Diese Einteilung ist entscheidend für die zulässige Verwertung und die Anforderungen an die Entsorgung.
Zur Orientierung hilft eine kompakte Übersicht:
| Kategorie | Kurzbeschreibung | Typische Beispiele im privaten Umfeld |
|---|---|---|
| A I | naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz | unbehandelte Dielen, Balken, Vollholz, Holz aus dem Garten, einfache Paletten |
| A II | verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen und ohne Holzschutzmittel | viele Möbel, furnierte Spanplatten, Türen, Holzwerkstoffe im Innenausbau |
| A III | Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, jedoch ohne Holzschutzmittel | Holz mit bestimmten Kunstharz- oder PVC-Beschichtungen, einzelne Wand- oder Deckenverkleidungen |
| A IV | mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz | imprägnierte Balken, Gartenholz mit Holzschutzmitteln, alte Dachstühle, Fachwerk mit Holzschutzanstrichen |
| PCB-Altholz | besonders belastetes Altholz mit polychlorierten Biphenylen | spezielle Bauplatten oder Bauteile aus älteren Gebäuden, die als PCB-haltig eingestuft wurden |
Hinter den Kategorien A I bis A IV steht jeweils ein typischer Belastungsgrad:
- Kategorie A I umfasst naturbelassenes Holz. Typisch sind Vollholz, Dielen, unbehandelte Kabeltrommeln, einfache Paletten oder Transportkisten, die lediglich gesägt oder gehobelt wurden. Verunreinigungen beschränken sich auf geringe Anhaftungen wie Staub oder Erde.
- Kategorie A II beschreibt verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz, bei dem in der Beschichtung keine halogenorganischen Verbindungen und keine Holzschutzmittel enthalten sind. Dazu zählen ein Großteil der Möbel aus Spanplatten, furnierte Holzwerkstoffe, Innentüren und Bauteile, bei denen Holz und Beschichtung fest miteinander verbunden sind.
- Kategorie A III umfasst Altholz, bei dem Verbindungen in der Beschichtung halogenorganische Bestandteile enthalten, etwa bestimmte PVC-Beschichtungen. Optisch ist das oft nicht ohne Weiteres erkennbar, gerade bei älteren Wandverkleidungen oder mit Kunststofffolien versehenen Holzwerkstoffen.
- Kategorie A IV sammelt alle Hölzer, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden. Dazu gehören typische Gartenkonstruktionen, imprägnierte Terrassenbohlen, Zaunpfosten, Leitungsmasten oder historische Fachwerkkonstruktionen. Altholz dieser Kategorie gilt als besonders schadstoffbelastet.
Eine Sonderstellung nimmt PCB-Altholz ein. PCB steht für polychlorierte Biphenyle, eine Stoffgruppe, die als dauerhaft umwelt- und gesundheitsschädlich eingestuft wird. PCB-Altholz unterliegt daher besonders strengen Regelungen und darf nur von spezialisierten Betrieben erfasst und entsorgt werden.
Für die Praxis bedeutet das: Wer Altholz entsorgen möchte, sollte so gut wie möglich einschätzen, ob es sich um naturbelassenes Holz, lediglich beschichtete und lackierte Oberflächen oder um Hölzer mit Holzschutzmitteln und halogenorganischen Verbindungen handelt. Im Zweifel hilft die Abfallberatung der Gemeinde oder der gewählte Entsorger bei der Zuordnung der Altholzkategorien A I bis A IV weiter.
Welche Entsorgungswege gibt es für Altholz im privaten Bereich?
Sind die Kategorien bekannt, stellt sich die nächste Frage: Über welche Wege lässt sich Altholz im privaten Bereich praktisch entsorgen?
Grundsätzlich stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Welche davon geeignet ist, hängt vor allem von den anfallenden Mengen, den Altholzkategorien und den örtlichen Regelungen ab. Kleinere Mengen an Althölzern können häufig kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr am Wertstoffhof abgegeben werden, während bei größeren Bau- oder Sanierungsprojekten oft ein Altholzcontainer oder ein Big Bag sinnvoll ist.
Typische Entsorgungswege sind:
- Wertstoffhof der Kommune
Viele Städte und Landkreise unterhalten Wertstoffhöfe, auf denen Holzabfälle getrennt angenommen werden. Naturbelassenes Altholz der Kategorie A I und leicht behandeltes Holz der Kategorie A II können dort meist in getrennte Container gegeben werden. Die Mengen sind allerdings begrenzt und auf haushaltsübliche Mengen ausgerichtet. - Sperrmüll
Sperrmüll eignet sich vor allem für sperrige Gegenstände wie Möbel. Je nach kommunaler Regelung können Schränke, Regale und Tischplatten aus Holz oder Holzwerkstoffen über den Sperrmüll entsorgt werden, teilweise werden behandelte Hölzer höherer Kategorien jedoch ausgeschlossen. Ein Blick in die Vorgaben des eigenen Entsorgungsbetriebs ist daher sinnvoll. - Altholzcontainer und Abrollcontainer
Bei umfangreichen Umbauten und Abrissarbeiten fällt häufig so viel Altholz an, dass ein Container die praktikabelste Lösung ist. Entsorgungsunternehmen stellen unterschiedliche Containergrößen zur Verfügung, vom offenen Altholzcontainer bis zum Abrollcontainer für große Mengen. Wichtig ist, dass bereits bei der Bestellung angegeben wird, ob überwiegend Altholz der Kategorien A I und A II oder auch belasteteres Holz anfällt. Mischabfall aus Holz, Bauschutt und anderen Materialien verursacht meist höhere Entsorgungskosten. - Big Bag für Holzabfälle
Ein Big Bag bietet sich an, wenn die Mengen den Platzbedarf eines Containers nicht rechtfertigen, aber dennoch mehr Holzabfall anfällt, als bequem zum Wertstoffhof transportiert werden kann. Viele Entsorger bieten spezielle Big Bags für Holzreste an, die nach der Befüllung abgeholt und fachgerecht entsorgt werden. - Spezialisierte Entsorger für A IV und PCB-Altholz
Stark belastete Hölzer der Kategorie A IV sowie PCB-Altholz dürfen häufig nicht über die üblichen Wege entsorgt werden. Hier sind spezialisierte Betriebe gefragt, die über die erforderlichen Nachweise und Anlagen zur Behandlung dieser Abfälle verfügen. Gerade bei Altbauten mit alten Holzschutzmitteln oder bei Verdacht auf hohe Schadstoffbelastung ist der Weg über einen Fachbetrieb unverzichtbar.
Für die Entsorgung von Altholz ist daher nicht nur die Menge entscheidend, sondern auch die richtige Kombination aus Altholzkategorie, Transportweg und regionalen Vorgaben. Wer frühzeitig plant, spart am Ende Wege, Zeit und Entsorgungskosten.
Was kostet die Entsorgung von Altholz – und welche Faktoren treiben die Kosten?
Die nächste wichtige Frage lautet: Mit welchen Kosten ist zu rechnen, wenn Altholz entsorgt werden muss, und welche Faktoren beeinflussen den Preis?
Konkrete Beträge unterscheiden sich je nach Region, Entsorgungsunternehmen und Gebührenordnung deutlich. Dennoch lassen sich einige typische Kostentreiber benennen. Grundsätzlich gilt: Je sauberer das Altholz getrennt ist und je niedriger die Schadstoffbelastung ausfällt, desto einfacher lässt sich das Material verwerten und desto günstiger ist in der Regel die Entsorgung.
Wichtige Faktoren sind:
- Menge und Volumen
Je mehr Altholz anfällt, desto eher lohnt sich ein Container oder Abrollcontainer. Die Kosten setzen sich meist aus einer Grundpauschale für Stellung und Abholung sowie einer Entsorgungsgebühr zusammen, die sich am Gewicht oder Volumen orientiert. Kleinere Mengen lassen sich oft kostengünstig am Wertstoffhof abgeben. - Altholzkategorie und Schadstoffbelastung
Naturbelassenes Altholz der Kategorie A I lässt sich relativ einfach als Rohstoff verwerten und verursacht vergleichsweise niedrige Entsorgungskosten. Behandeltes Holz der Kategorien A II und A III sowie mit Holzschutzmitteln belastetes Holz der Kategorie A IV sind deutlich aufwändiger zu behandeln. Hier steigen die Kosten, weil besondere Anforderungen an Transport, Lagerung und Verwertung gelten und die Schadstoffbelastung berücksichtigt werden muss. - Saubere Trennung oder Mischabfall
Ein Container, in dem ausschließlich Altholz gesammelt wird, ist kostengünstiger zu entsorgen als ein Mischabfall aus Holz, Bauschutt, Metall und Kunststoffen. Werden Holzabfälle mit anderen Materialien gemischt, muss der Entsorger die Fraktionen häufig nachsortieren, was zusätzliche Arbeit und damit Kosten verursacht. - Entsorgungsweg und Entfernung
Ob ein Container gestellt wird, ein Big Bag abgeholt oder das Holz selbst zum Wertstoffhof gebracht wird, wirkt sich ebenfalls auf die Gesamtkosten aus. Anfahrtswege, Standzeiten und eventuelle Zusatzleistungen wie das Wiegen des Containers spielen hierbei eine Rolle.
Auf konkrete Preislisten wird in vielen Fällen verzichtet, da sie sich laufend ändern können. Sinnvoll ist deshalb, die erwarteten Mengen möglichst realistisch abzuschätzen und im Zweifel mehrere Angebote von Entsorgungsunternehmen einzuholen. So entsteht ein gutes Bild davon, welche Kosten für die Entsorgung von Altholz im eigenen Bau- oder Sanierungsprojekt zu erwarten sind.
Was ist beim Verbrennen von Altholz im Kamin oder Ofen zu beachten?
Viele Eigentümer denken beim Aufräumen sofort an den Kamin: Was beim Hausbau oder der Sanierung übrig bleibt, könnte doch als Brennstoff dienen. Entscheidend ist hier, dass nur ein sehr kleiner Teil des anfallenden Altholzes überhaupt für den häuslichen Ofen oder Kamin zulässig ist. Grundlage dafür sind die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der zugehörigen Verordnungen.
Zulässig sind in privaten Feuerungsanlagen nur naturbelassene Hölzer. Dazu gehören Scheitholz aus Stammholz, naturbelassene Äste oder Balken, die lediglich mechanisch bearbeitet wurden. In diese Gruppe fällt im Sinne der Altholzverordnung im Wesentlichen Altholz der Kategorie A I. Dieses Holz darf keine Beschichtungen, Lacke oder Holzschutzmittel tragen und sollte trocken gelagert worden sein, damit der Abbrand sauber verläuft.
Sobald Beschichtungen ins Spiel kommen, endet die Eignung als Brennholz. Lackiertes oder anderweitig behandeltes Holz, Spanplatten mit Bindemitteln, beschichtete Dielen oder Möbel mit Kunststoffoberflächen entwickeln beim Verbrennen Schadstoffe im Rauchgas. Gleiches gilt für Holz mit Holzschutzmitteln, also typisches Bauholz im Außenbereich, Terrassenbeläge, Gartenmöbel mit Schutzlasuren und Altholz der Kategorien A III und A IV. Solche Hölzer gehören nicht in Kamin oder Ofen, sondern müssen über geeignete Entsorgungs- oder Verwertungswege laufen.
So wird die Entscheidung richtig getroffen
Hilfreich ist eine einfache Prüffrage: Würde dieses Stück Holz als sauberes Brennholz verkauft, oder ist es eher ein Rest aus Bau und Renovierung? Wenn das Holz deutlich nach Farbe, Lack, Leim oder Imprägnierung aussieht, ist es kein Brennstoff für private Öfen. Die Verbrennung behandelter oder mit halogenorganischen Verbindungen belasteter Hölzer ist nicht nur schlecht für die Umwelt, sondern kann auch zu Problemen mit Schornsteinfeger und Behörden führen.
Für belastetes Altholz ist die energetische Verwertung in genehmigten Anlagen vorgesehen. Dort verfügen die Betreiber über Filtertechnik und Abgasreinigung, die die entstehenden Emissionen deutlich reduzieren. Für private Haushalte bleibt die einfache Faustregel: Naturbelassenes Holz der Kategorie A I eignet sich, behandeltes oder beschichtetes Altholz gehört in die geregelte Entsorgung.
Wie kann Altholz hochwertig verwertet oder wiederverwendet werden?
Die Entsorgung von Altholz bedeutet nicht automatisch, dass der Rohstoff Holz verloren ist. Ein wichtiger Teil der Altholzverordnung beschäftigt sich deshalb mit der Verwertung von Altholz, also mit der Frage, welche Holzabfälle erneut als Rohstoff genutzt werden können.
Ein großer Teil des Altholzes dient als Grundlage für die Herstellung von Holzwerkstoffen. Spanplatten und andere Holzwerkstoffe bestehen in vielen Fällen aus zerkleinertem Altholz, das aufbereitet und in neue Platten überführt wird. Besonders gut geeignet ist Altholz der Kategorien A I und A II, weil hier die Schadstoffbelastung vergleichsweise gering ist. Altholz ohne halogenorganische Verbindungen und ohne Holzschutzmittel lässt sich relativ gut in diesen Kreislauf integrieren.
Neben der industriellen Verwertung gibt es auch Möglichkeiten zur direkten Wiederverwendung. Balken, Vollholz, Dielen oder alte Innentüren aus Kategorien mit niedriger Belastung können aufgearbeitet und im Innenausbau erneut eingesetzt werden. In vielen Altbauten finden sich hochwertige Holzarten, die sich für neue Möbel, Arbeitsplatten, Wandverkleidungen oder dekorative Elemente nutzen lassen. Hier geht es weniger um Entsorgung als um eine bewusste Verlängerung der Nutzung.
Für Bauherren lohnt sich daher ein genauer Blick, bevor alles im Container landet. Manche Dielen oder massiven Holzteile können sortiert und beiseite gelegt werden. Wer selbst keine Verwendung hat, kann gut erhaltenes Gebrauchtholz teilweise weitergeben, etwa an Werkstätten, Schulen oder private Projekte. Wichtig bleibt aber auch hier die Frage nach der Kategorie: Hölzer mit Holzschutzmitteln oder hoher Schadstoffbelastung sollten nicht weiterverwendet werden, insbesondere nicht im Innenraum.
Was passiert mit Altholz, das nicht wiederverwendet wird?
Wo eine Wiederverwendung nicht sinnvoll ist, bleibt die stoffliche oder energetische Verwertung. In Biomasseheizkraftwerken dient Altholz als Brennstoff, etwa wenn sich eine stoffliche Nutzung aufgrund der Zusammensetzung nicht mehr anbietet. Damit geht der Rohstoff zwar als Material verloren, trägt aber zur Energiegewinnung bei. Die Altholzkategorien A I bis A IV bestimmen, in welchem Umfang eine Nutzung als Brennstoff in solchen Anlagen möglich ist.
Schritt für Schritt: Wie läuft die Entsorgung über Containerdienst oder Big Bag ab?
Sobald bei einem Bauprojekt größere Mengen anfallen, wird die Entsorgung über den Wertstoffhof schnell unpraktisch. Containerdienste und Big Bags sind dann eine gängige Möglichkeit, Altholz effizient zu erfassen. Viele Eigentümer fragen sich in dieser Situation, wie der Ablauf von der Planung bis zur Abholung aussieht.
Ein typischer Ablauf lässt sich in einige gut überschaubare Schritte gliedern:
- Zunächst wird ermittelt, welche Holzarten anfallen. Dazu gehören Balken, Dielen, Vollholz, Möbelteile, Spanplatten, Paletten, Transportkisten, Innentüren und feine Holzreste wie Späne. Diese grobe Bestandsaufnahme hilft später bei der Wahl des passenden Altholzcontainers.
- Im zweiten Schritt wird versucht, das Holz den Altholzkategorien zuzuordnen. Naturbelassenes Vollholz ohne Anstrich weist auf Kategorie A I hin, beschichtetes oder lackiertes Gebrauchtholz auf Kategorie A II. Wer auf Hölzer mit Holzschutzmitteln stößt, etwa bei alten Dachkonstruktionen, bewegt sich eher im Bereich der Kategorie A IV. Bei Unsicherheiten ist eine kurze Rückfrage beim Entsorger sinnvoll.
- Danach folgt die Abschätzung der Mengen. Für kleinere bis mittlere Projekte reicht häufig ein Container mittlerer Größe, für umfangreiche Rückbauten bieten sich größere Abrollcontainer an. Wenn der Platz auf dem Grundstück begrenzt ist oder nur mittlere Mengen anfallen, kann ein Big Bag eine sinnvolle Alternative sein.
- Im Anschluss wird beim Entsorgungsunternehmen ein Angebot eingeholt und der Altholzcontainer oder Big Bag bestellt. Wichtig ist, dass die voraussichtliche Altholzkategorie angegeben wird, damit der Entsorger die Entsorgung korrekt planen kann. Wer vor allem Altholz der Kategorien A I und A II hat, erhält häufig günstigere Konditionen als bei gemischten Holzabfällen oder belasteten Kategorien.
- Während des Bau- oder Sanierungsprojekts wird das Altholz sortiert eingeworfen. Metallbeschläge, Glas oder größere Kunststoffteile werden so gut wie möglich entfernt. Je sauberer das Material ist, desto besser lässt es sich verwerten. Mischabfälle sollten vermieden werden, weil sie die Holzentsorgung deutlich verteuern.
- Ist der Container voll, holt der Entsorger ihn ab und übernimmt die weitere Behandlung der Holzabfälle. Für größere Bauvorhaben kann es sinnvoll sein, Entsorgungsnachweise aufzubewahren, insbesondere wenn mehrere Container oder verschiedene Abfallarten im Spiel sind.
Dieser Ablauf gilt im Grundsatz auch für kleinere Projekte, bei denen statt eines Altholzcontainers ein Big Bag genutzt wird. Der große Vorteil liegt in der planbaren Logistik: Statt viele einzelne Fahrten zum Wertstoffhof zu organisieren, wird die Entsorgung von Altholz aus Bau, Umbau oder Sanierung in einem strukturierten Schritt abgewickelt.
Fazit: Mit System zum richtigen Umgang mit Altholz
Altholz entsteht bei fast jedem Bau- oder Sanierungsprojekt – vom alten Möbelstück bis zum ausgebauten Dachstuhl. Entscheidend ist, die Holzabfälle nicht wahllos zu entsorgen, sondern sie den passenden Altholzkategorien zuzuordnen. Naturbelassenes Holz der Kategorie A I lässt sich oft gut verwerten, behandeltes oder schadstoffbelastetes Holz der höheren Kategorien braucht dagegen klar geregelte Entsorgungswege.
Für private Haushalte bieten sich Wertstoffhof, Sperrmüll, Altholzcontainer oder Big Bag an. Wer frühzeitig Mengen und Holzarten erfasst, spart Kosten und vermeidet Nachsortieren. Wichtig ist außerdem, belastetes Holz nicht im Kamin zu verbrennen, sondern es über dafür vorgesehene Anlagen und Entsorger laufen zu lassen.
Neben der reinen Entsorgung lohnt der Blick auf die Verwertung. Gut erhaltene Dielen, Balken oder Vollholz können aufgearbeitet und erneut genutzt werden, bevor sie zu Holzabfall werden. So verbindet der bewusste Umgang mit Altholz praktische Entsorgung, Ressourcenschonung und einen geordneten Ablauf auf der Baustelle.



