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Geerbtes Haus: Was tun, wenn der Finanzamtswert zu hoch erscheint?

Inhaltsverzeichnis

Du erbst das Haus Deiner Eltern. Das Dach ist älter, die Heizung müsste erneuert werden, und im Grundbuch steht ein Wohnrecht. Dann kommt ein Bescheid des Finanzamts mit einem Immobilienwert, der Dir angesichts des Gebäudezustands hoch erscheint. Das allein beweist keinen Fehler: Für die Erbschaftsteuer gelten gesetzliche Bewertungsregeln, die ein konkretes Haus nicht immer genauso abbilden wie einen erzielbaren Verkaufspreis.

Wer eine Immobilie erbt, erhält regelmäßig einen gesondert festgestellten Grundbesitzwert. Dieser wird nach den typisierten Verfahren des Bewertungsgesetzes ermittelt und kann vom tatsächlichen Verkehrswert abweichen. Ist der gemeine Wert niedriger, kannst Du ihn unter den Voraussetzungen des § 198 BewG nachweisen. Wichtig ist die Reihenfolge: Wert und Bescheid verstehen, Abweichungen belegen, Frist wahren und anschließend die steuerlichen Auswirkungen prüfen.

Bild von Wolfgang Weiser

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Erbschaftsteuer wird die Immobilie nach dem Bewertungsgesetz bewertet.
  • Der festgestellte Grundbesitzwert muss nicht in jedem Einzelfall dem tatsächlichen Verkehrswert entsprechen.
  • § 198 BewG ermöglicht unter gesetzlichen Voraussetzungen den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, insbesondere durch ein Gutachten oder einen geeigneten zeitnahen Kaufpreis.
  • Einwendungen gegen die Immobilienbewertung gehören grundsätzlich in das Verfahren über den gesonderten Feststellungsbescheid.
  • Freibeträge und Steuerbefreiungen sind zusätzlich zu prüfen, aber von der Wertermittlung zu unterscheiden.

Wie bewertet das Finanzamt eine geerbte Immobilie?

Grundlage der steuerlichen Wertermittlung sind die Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG). Welches Verfahren angewandt wird, hängt insbesondere von der Grundstücksart, der Nutzung und den verfügbaren Bewertungsdaten ab. Für ein selbst genutztes Einfamilienhaus können daher andere Berechnungsgrundlagen maßgeblich sein als für ein vermietetes Objekt.

Wichtig ist der Bewertungsstichtag. Bei einem gewöhnlichen Erwerb von Todes wegen ist dies regelmäßig der Todestag des Erblassers. Spätere Renovierungen oder Preisentwicklungen zeigen nicht ohne Weiteres, wie das Haus an diesem Tag beschaffen war. Prüfe deshalb, welche Eigenschaften damals bestanden und welche Angaben das Finanzamt seiner Berechnung zugrunde gelegt hat.

Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren

Das Bewertungsgesetz sieht für bebaute Grundstücke je nach Fall unterschiedliche Verfahren vor. Die Übersicht zeigt ihre Grundgedanken; welches Verfahren gesetzlich einschlägig ist, richtet sich nach Grundstücksart und gesetzlichen Voraussetzungen.

VerfahrenTypischer AnwendungsbereichGrundprinzipMögliche Grenzen der Typisierung
VergleichswertverfahrenGeeignete Wohnimmobilien bei passenden VergleichsdatenOrientierung an Vergleichspreisen oder VergleichsfaktorenObjektbesonderheiten können Abweichungen verursachen.
ErtragswertverfahrenInsbesondere ertragsorientierte ObjekteBodenwert und kapitalisierter ErtragTatsächliche Besonderheiten können von typisierten Ansätzen abweichen.
SachwertverfahrenInsbesondere, wenn Vergleichs- oder Ertragswertverfahren nicht einschlägig sindBodenwert und GebäudesachwertDer individuelle Gebäudezustand kann eine zusätzliche Prüfung erfordern.

Die Tabelle zeigt nicht, welches Verfahren grundsätzlich höhere Werte ergibt. Prüfe vielmehr, ob die angesetzten Daten stimmen und ob Besonderheiten zutreffend erfasst wurden. Ein Nachweis nach § 198 BewG ist kein viertes Bewertungsverfahren: Er ermöglicht, unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.

Warum können Grundbesitzwert und Verkehrswert voneinander abweichen?

Der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert ist ein nach den Regeln des Bewertungsgesetzes ermittelter Wert und muss nicht in jedem Einzelfall dem tatsächlichen Verkehrswert entsprechen. Die Verfahren arbeiten mit gesetzlich vorgegebenen Rechenschritten und typisierten Annahmen. Das schafft einheitliche Maßstäbe, kann aber dazu führen, dass individuelle Eigenschaften eines Grundstücks nur eingeschränkt oder pauschaliert einfließen. Der gemeine Wert orientiert sich dagegen am Preis, der für das konkrete Objekt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre. Eine Differenz bedeutet nicht automatisch einen Fehler des Finanzamts. Entscheidend sind die Verhältnisse am Stichtag, ihre Behandlung im Verfahren und ein gegebenenfalls möglicher Nachweis.

Welche Umstände können den tatsächlichen Immobilienwert beeinflussen?

Sanierungs- und Modernisierungsbedarf

Bei einem älteren Haus können Dach, Heizung, Fenster, Leitungen, Feuchtigkeitsschäden, energetischer Zustand oder erheblicher Instandhaltungsrückstand eine Rolle spielen. Für die Bewertung zählt jedoch nicht einfach die Summe denkbarer Reparaturkosten. Ein geplanter Austausch ist etwas anderes als ein belegbarer Defekt am Bewertungsstichtag; außerdem können Merkmale bereits mittelbar in Bewertungsdaten berücksichtigt sein. Halte daher fest, welche Arbeiten tatsächlich nötig waren und wann Schäden bestanden. Einen pauschalen Abschlag für Sanierungsstau gibt es nicht.

Grundstück, Gebäude und besondere Merkmale

Ein ungünstiger Grundstückszuschnitt, tatsächliche Nutzungseinschränkungen, Denkmalschutz, Erbbaurecht oder andere objektspezifische Besonderheiten können relevant sein. Prüfe, ob die jeweilige Eigenschaft am Stichtag bestand und in den verwendeten Daten zutreffend erfasst wurde. Die Lage solltest Du nicht pauschal als unberücksichtigt bezeichnen; Lagefaktoren können in die gesetzlichen Verfahren einfließen. Aussagekräftig ist vielmehr, ob konkrete Objektdaten von den zugrunde gelegten Annahmen abweichen.

Nießbrauch und Wohnrecht

Bestehende Nutzungsrechte wie Nießbrauch oder Wohnrecht können den Verkehrswert beeinflussen. Welche Auswirkungen sie im konkreten Fall haben, hängt insbesondere von Inhalt, Dauer und Ausgestaltung des Rechts ab. Grundbuchauszug und Vereinbarung sind daher wichtiger als die bloße Feststellung, das Haus sei belastet. Eine bestimmte Wertminderung lässt sich aus dem Vorliegen eines solchen Rechts allein nicht ableiten.

Was tun, wenn der festgestellte Immobilienwert zu hoch erscheint?

Vergleiche zunächst die Berechnung mit den Verhältnissen am Bewertungsstichtag: Stimmen Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksdaten und Nutzung? § 198 BewG eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Gemeint ist der Wert am Stichtag, nicht ein beliebiger späterer Angebotspreis. Der Nachweis ist das gesetzlich vorgesehene Instrument, wenn der tatsächliche gemeine Wert unter dem steuerlich ermittelten Grundbesitzwert liegt. Welche Belege geeignet sind, muss anhand des Objekts geprüft werden. Dabei kann eine Beratung zur Immobilienbewertung im Erbfall helfen, Bewertungs- und Verfahrensfragen einzuordnen.

Welche Gutachten kommen als Nachweis in Betracht?

Als Nachweis kann insbesondere ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder von Personen vorgelegt werden, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind. Das Gutachten sollte das konkrete Objekt, seine wertrelevanten Besonderheiten und den Bewertungsstichtag nachvollziehbar behandeln. Nicht jede privat eingeholte Preiseinschätzung genügt den gesetzlichen Anforderungen; die Vorlage eines Gutachtens garantiert auch nicht, dass jede darin enthaltene Annahme übernommen wird.

Kann ein tatsächlicher Verkaufspreis als Nachweis dienen?

Ja. Nach § 198 BewG kann auch ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag erzielter Kaufpreis als Nachweis dienen, wenn die maßgeblichen Verhältnisse gegenüber den Verhältnissen am Bewertungsstichtag unverändert sind. Ein umfassend saniertes Haus lässt sich beispielsweise nicht ohne Weiteres mit seinem Zustand am Todestag vergleichen. Ein unverbindliches Kaufangebot ist kein erzielter Kaufpreis; maßgeblich sind der tatsächliche Vertrag und die Umstände des Geschäfts.

Gegen welchen Bescheid muss ich vorgehen?

Der Wert wird regelmäßig durch einen gesonderten Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert festgestellt. Dieser ist Grundlagenbescheid für die spätere Erbschaftsteuerfestsetzung. Wer die Bewertung angreifen möchte, sollte daher nicht einfach bis zum Erbschaftsteuerbescheid warten. Prüfe, ob Dir der Feststellungsbescheid vorliegt und welche Bewertungsgrundlagen er enthält. Einwendungen gegen den Immobilienwert gehören grundsätzlich in dieses Feststellungsverfahren; Freibeträge und Steuerbefreiungen betreffen dagegen die spätere Steuerfestsetzung.

Welche Einspruchsfrist gilt?

Grundsätzlich beträgt die Einspruchsfrist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 AO). Prüfe den konkreten Bescheid und seine Rechtsbehelfsbelehrung; auch der Zeitpunkt und die Art der Bekanntgabe können wichtig sein. Ein Gutachten kann länger dauern als die laufende Frist. Warte bei ernsthaften Zweifeln daher nicht allein auf dessen Fertigstellung, bevor Du die Fristfrage klärst. Wer die Immobilienbewertung angreifen möchte, sollte insbesondere den gesonderten Feststellungsbescheid und die Einspruchsfrist prüfen.

Wie gehe ich bei Zweifeln am Grundbesitzwert vor?

Eine geordnete Prüfung hilft, mögliche Abweichungen zu bewerten und zeitkritische Schritte nicht zu übersehen:

  1. Bescheid und Stichtag prüfen: Stelle fest, ob es der Feststellungsbescheid zum Grundbesitzwert ist und auf welchen Tag sich die Bewertung bezieht.
  2. Berechnung nachvollziehen: Vergleiche Fläche, Baujahr, Nutzung und Grundstücksdaten mit Deinen Unterlagen.
  3. Besonderheiten benennen: Halte Schäden, Nutzungsbeschränkungen, Rechte oder einen besonderen Zuschnitt fest, soweit sie am Stichtag bestanden.
  4. Belege sammeln: Ordne Fotos, Rechnungen, Bauunterlagen, Verträge und Kostenvoranschläge möglichst nach Datum.
  5. Gutachten wirtschaftlich abwägen: Vergleiche mögliche Wertdifferenz und steuerliche Folgen mit den Kosten. Ein Gutachten ist nicht in jedem Fall sinnvoll.
  6. Frist beachten: Prüfe Rechtsbehelfsbelehrung und Einspruchsfrist rechtzeitig.
  7. Nachweisweg klären: Prüfe, ob Gutachten oder ein geeigneter zeitnaher Kaufpreis die Voraussetzungen des § 198 BewG erfüllen können.

So vermeidest Du unnötige Gutachtenkosten bei geringer möglicher Auswirkung und versäumst nicht die Prüfung des richtigen Bescheids, während Unterlagen noch zusammengestellt werden.

Welche persönlichen Freibeträge gelten bei der Erbschaftsteuer?

Erst nach Einordnung des Immobilienwerts lässt sich seine steuerliche Bedeutung beurteilen. Die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG betragen grundsätzlich:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkel: grundsätzlich 200.000 Euro; 400.000 Euro, wenn das verbindende Kind bereits verstorben ist
  • Eltern und Großeltern im Erbfall: 100.000 Euro
  • Übrige Erwerber: grundsätzlich 20.000 Euro

Die Freibeträge beziehen sich auf den Erwerb von der jeweiligen Person. Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden für die Besteuerung zusammengerechnet; nach Ablauf des Zeitraums kann der Freibetrag grundsätzlich erneut genutzt werden. Ein hoher Grundbesitzwert bedeutet allein daher nicht automatisch, dass Erbschaftsteuer anfällt.

Wann kann das Familienheim steuerfrei bleiben?

Das Familienheimprivileg kann den Erwerb eines selbst genutzten Hauses oder einer Wohnung unter gesetzlichen Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer befreien. Es ändert nicht den Grundbesitzwert. Entscheidend ist unter anderem, wie der Erblasser die Immobilie genutzt hat und ob der Erwerber sie unverzüglich selbst zu Wohnzwecken nutzt. Die Einzelheiten stehen in § 13 ErbStG.

Familienheim beim Ehegatten

Für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner kommt die Befreiung insbesondere in Betracht, wenn der Erblasser die Immobilie bis zum Erbfall selbst zu Wohnzwecken genutzt hat oder aus zwingenden Gründen daran gehindert war. Der Erwerber muss das Familienheim unverzüglich zur eigenen Nutzung bestimmen. Auch die gesetzlich vorgesehene weitere Selbstnutzung ist zu beachten; die Verwandtschaft allein oder die Absicht eines späteren Einzugs genügt nicht.

Familienheim bei Kindern

Auch Kinder können unter den gesetzlichen Voraussetzungen begünstigt sein. Bei ihnen ist die begünstigte Wohnfläche auf 200 Quadratmeter begrenzt. Ist das Haus größer, fällt nicht automatisch die gesamte Befreiung weg; der über die Grenze hinausgehende Teil ist gesondert zu betrachten. Ein vermietetes Elternhaus, in das das Kind nicht selbst einzieht, erfüllt die Voraussetzung der eigenen Wohnnutzung nicht allein wegen der familiären Beziehung.

Verkauf oder Auszug innerhalb von zehn Jahren

Wird das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr selbst zu Wohnzwecken genutzt, kann die Steuerbefreiung grundsätzlich rückwirkend entfallen. Das Gesetz lässt Ausnahmen zu, wenn zwingende Gründe die Selbstnutzung verhindern. Ob solche Gründe vorliegen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wie werden vermietete Wohnimmobilien steuerlich behandelt?

Für bestimmte zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke sieht § 13d ErbStG unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Steuerbefreiung von zehn Prozent vor. Dadurch werden grundsätzlich 90 Prozent des Werts angesetzt. Diese Regelung ist von der eigentlichen Ermittlung des Grundbesitzwerts zu unterscheiden: Zuerst wird der Wert ermittelt beziehungsweise ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen; die Steuerbefreiung wird davon getrennt bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt.

Was muss dem Finanzamt gemeldet werden?

Ein Erwerb von Todes wegen ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erwerb dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Das Gesetz enthält Ausnahmen; nicht jeder Erbfall muss ausnahmslos vom Erben selbst angezeigt werden. Eine Erbschaftsteuererklärung wird grundsätzlich erst abgegeben, wenn das Finanzamt dazu auffordert. Bescheide zur gesonderten Feststellung solltest Du dennoch zeitnah prüfen, denn deren Rechtsbehelfsfrist hängt nicht von einer späteren Aufforderung zur Steuererklärung ab.

Was gilt bei einer Erbengemeinschaft?

Mehrere Erben erwerben den Nachlass gemeinschaftlich. Bei einer Immobilie können Bewertung, Nutzung, Vermietung, Verkauf und Auseinandersetzung miteinander verbunden sein. Klärt deshalb, wer über Bauunterlagen und Rechnungen verfügt, wer sich um Bescheide kümmert und ob das Haus weiter genutzt, vermietet oder verkauft werden soll. Bei rechtlichen Fragen rund um die gemeinsame Nachlassabwicklung kann eine anwaltliche Unterstützung im Erbfall sinnvoll sein. Ein geplanter Verkauf kann für einen Nachweis nach § 198 BewG relevant werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Diese Unterlagen können für die Prüfung wichtig sein

Welche Dokumente nötig sind, hängt vom Objekt und vom konkreten Einwand ab. Für den Abgleich der Angaben und den Nachweis besonderer Umstände können hilfreich sein:

  • Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert und Berechnung des Finanzamts
  • Grundbuchauszug und Grundstücksdaten
  • Angaben zu Baujahr, Wohnfläche und Nutzung sowie Bauzeichnungen
  • Modernisierungsunterlagen, Rechnungen und datierbare Fotos zum Gebäudezustand
  • Kostenvoranschläge und sonstige Sanierungsunterlagen
  • Mietverträge sowie Vereinbarungen über Nießbrauch oder Wohnrecht
  • gegebenenfalls Erbbaurechtsvertrag
  • vorhandene Gutachten, Kaufangebote oder Kaufvertrag

Ordne Unterlagen möglichst nach Datum. Für die Wertermittlung ist entscheidend, ob ein dokumentierter Schaden oder ein Nutzungsrecht bereits am maßgeblichen Stichtag bestand.

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung im Erbfall

Wie berechnet das Finanzamt den Wert einer geerbten Immobilie?

Nach den Bewertungsverfahren des Bewertungsgesetzes. Welches Verfahren eingesetzt wird, hängt insbesondere von Grundstücksart, Nutzung und verfügbaren Bewertungsdaten ab.

Kann ich einen zu hoch erscheinenden Grundbesitzwert überprüfen lassen?

Ja. Prüfe Berechnung, Feststellungsbescheid und Einspruchsfrist. § 198 BewG eröffnet unter seinen Voraussetzungen die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.

Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder?

Kinder haben grundsätzlich einen persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro gegenüber jedem Elternteil.

Muss ich Erbschaftsteuer zahlen, wenn ich das Elternhaus selbst bewohne?

Nicht zwingend. Unter den Voraussetzungen des Familienheimprivilegs kann der Erwerb steuerfrei sein. Für Kinder gilt zusätzlich die Begrenzung auf 200 Quadratmeter begünstigte Wohnfläche.

Was passiert, wenn ich das Familienheim innerhalb von zehn Jahren verkaufe?

Die Steuerbefreiung kann rückwirkend entfallen. Bei zwingenden Gründen können Ausnahmen gelten.

Spielt Sanierungsbedarf bei der Bewertung eine Rolle?

Erheblicher Sanierungsbedarf kann den tatsächlichen Verkehrswert beeinflussen. Ob und wie er im Bewertungsverfahren berücksichtigt ist, muss konkret geprüft werden.

Wie schnell muss eine Erbschaft dem Finanzamt gemeldet werden?

Grundsätzlich gilt eine Drei-Monats-Frist ab Kenntnis vom Erwerb; das Gesetz sieht Ausnahmen von der Anzeigepflicht vor.

Werden vermietete Wohnimmobilien steuerlich begünstigt?

Für bestimmte zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke sieht § 13d ErbStG unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Steuerbefreiung von zehn Prozent vor. Sie ist von der Ermittlung des Grundbesitzwerts zu unterscheiden.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Die Kosten hängen von Objekt, Umfang und Sachverständigem ab. Ob sich ein Gutachten lohnt, hängt auch von der möglichen Wertdifferenz und deren steuerlichen Folgen ab.

Was ist der Unterschied zwischen Grundbesitzwert und Verkehrswert?

Der Grundbesitzwert wird nach dem Bewertungsgesetz für steuerliche Zwecke festgestellt. Der Verkehrswert beziehungsweise gemeine Wert orientiert sich am Preis, der für das konkrete Objekt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre.

Wenn Dir der Wert eines geerbten Hauses unplausibel erscheint, beginne beim Feststellungsbescheid: Prüfe Stichtag, Berechnung und Einspruchsfrist. Dokumentiere anschließend mögliche wertbeeinflussende Eigenschaften und kläre, ob ein Nachweis nach § 198 BewG geeignet und wirtschaftlich sinnvoll ist. Freibeträge und Steuerbefreiungen beurteilst Du davon getrennt. Der Beitrag bietet eine allgemeine Einordnung; für die konkrete rechtliche und steuerliche Beurteilung sind Bescheid und Einzelfall maßgeblich.

Hi ich bin Tomke Schwede, eigentlich bin ich Online-Marketer mit Leib und Seele. Mit meinem eigenen Hausbau aber, habe ich mich dazu entschlossen diesen Blog hier aufzubauen. In dieser Zeit habe ich es gelernt, Bauherr zu sein zu lieben. Nun kann ich meine beiden Leidenschaften verbinden und unterstütze Bauherren und werdende Bauherren dabei erfolgreich zum eigenen Haus zu kommen. Ich teile dabei mein Wissen, welches ich mir durch echte eigene Erfahrungen und sehr viel Recherche aufgebaut habe.

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